Häufig besteht ein Interesse, Vermögen (z.B. Immobilien, Eigentumswohnungen oder Unternehmen) bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Insbesondere für den Veräußerer stellen sich dabei zahlreiche Rechtsfragen, etwa der Vorbehalt von Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnungsrecht), Rückforderungsrechte sowie pflichtteilsrechtliche Konsequenzen. Gerne berate und unterstütze ich Sie in diesem Zusammenhang umfassend.